„Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Dieser Straftatbestand verhindert die kulturelle Weiterentwicklung und gehört abgeschafft. Kritik die nicht weh tun darf, ist wirkungslos. Früher gab es die Majestätsbeleidigung als Straftat, weil die hohen Herrschaften, ebenso wie die Religionen noch heute, allen voran Israel, bitteschön nicht kritisiert werden möchten.
Straffrei ist in der aktuellen Gesetzgebung allerdings die ständige beleidigende und herabsetzende Vorstellung der Religiösen, dass Anderdenkende „unrein“ sind, insbesondere wenn sie freie vernunftbasierte Entscheidungen hinsichtlich ihrer Kleidung ihrer Speisen und ganz besonders in ihrem Sexualverhalten treffen.
Wer in Deutschland die Religionen vor Kritik schützt, wer Religiöse ermuntert ihre Religion hemmungslos auszuleben, wer ihnen zunehmend Macht gibt, der wird zunehmend Gewalt ernten, wie in Indien, Pakistan, Israel und den gesamten Nahen Osten.